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Unsere Sozietät wurde am 01.01.2001 von
Herrn RA Dr. Hoß und Herrn RA Wick, der mittlerweile aus der Kanzlei ausgeschieden,
ihr aber noch in Kooperation verbunden ist, gegründet. Seither stehen wir
unseren Mandanten sowohl auf unserem Schwerpunktgebiet, dem Arbeitsrecht,
als auch auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts (Kaufverträge,
Mietrecht, Verkehrsunfallrecht, etc.) sowie auf allen Gebieten des
Wirtschaftsrechts – insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht – mit
Rat und Tat zur Seite. Die Betreuung unserer Mandanten erfolgt
außergerichtlich zur Streitvermeidung wie auch zur Durchsetzung der
Ansprüche vor allen deutschen Gerichten der ersten und zweiten Instanz
sowie vor dem Bundesarbeitsgericht. Dank modernster EDV-Technik und einem
hervorragenden Sekretariat sind wir in der Lage, bundesweit schnell und
kompetent für die erforderliche Rechtsvertretung zu sorgen.
Und was können wir für Sie tun?
Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer
Kündigung
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern,
AG-Vorständen und Handelsvertretern bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Führen von Prozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis zum BAG
Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten in allen
betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
Planung und Durchführung von Betriebsänderungen
Durchführung von Seminaren auf allen Gebieten des Arbeitsrechts
Vertretung und Beratung von Vermietern und Mietern auf allen Gebieten des
Wohn- oder Gewerberaummietrechts
Außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie gerichtliche Vertretung
vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bereich des Zivilrechts
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