Wir über uns

Wer wir sind

Unsere Sozietät wurde am 01.01.2001 von Herrn RA Dr. Hoß und Herrn RA Wick, der mittlerweile aus der Kanzlei ausgeschieden, ihr aber noch in Kooperation verbunden ist, gegründet. Seither stehen wir unseren Mandanten sowohl auf unserem Schwerpunktgebiet, dem Arbeitsrecht, als auch auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts (Kaufverträge, Mietrecht, Verkehrsunfallrecht, etc.) sowie auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts – insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht – mit Rat und Tat zur Seite. Die Betreuung unserer Mandanten erfolgt außergerichtlich zur Streitvermeidung wie auch zur Durchsetzung der Ansprüche vor allen deutschen Gerichten der ersten und zweiten Instanz sowie vor dem Bundesarbeitsgericht. Dank modernster EDV-Technik und einem hervorragenden Sekretariat sind wir in der Lage, bundesweit schnell und kompetent für die erforderliche Rechtsvertretung zu sorgen.

Und was können wir für Sie tun?

Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen

Beratung und Vertretung von Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung

Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern, AG-Vorständen und Handelsvertretern bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Führen von Prozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis zum BAG

Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen

Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan

Planung und Durchführung von Betriebsänderungen

Durchführung von Seminaren auf allen Gebieten des Arbeitsrechts

Vertretung und Beratung von Vermietern und Mietern auf allen Gebieten des Wohn- oder Gewerberaummietrechts

Außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie gerichtliche Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bereich des Zivilrechts


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