|
„Was nichts kostet, taugt auch nichts“
Diesem volkstümlichen Sprichwort ist teilweise Recht zu geben, da natürlich
Anwälte immer wieder unverbindliche Gefälligkeitsäußerungen zu einem
bestimmten Sachverhalt geben, hierfür aber nach § 675 Abs. 2 des
Bürgerlichen Gesetzbuches nicht haften.
Gerade im Bereich der qualifizierten Rechtsberatung muss der Rat- und Rechtssuchende
aber eine Gewährleistung dafür haben, dass die ihm erteilte
Rechtsauskunft auch richtig ist. Daher werden Rechtsanwälte für
verbindliche Rechtsauskünfte auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) honoriert, da die Haftungskosten durch die
Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt wird. Zur Begleichung dieser
Versicherungsprämie werden dabei natürlich auch die erhobenen
Rechtsanwaltsgebühren verwandt.
Gemäß dem RVG liegt die Gebühr bei einer Erstberatung bei einem
Verbraucher bei höchstens 190,- € zzgl. eventueller Auslagen und der
jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, abhängig vom Gegenstandswert und dem
voraussichtlichen Beratungsaufwand. Diese Gebührenkappung gilt jedoch nur
bei einem ersten Beratungsgespräch mit einem Mandanten, der gleichzeitig
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Nichtverbraucher, d.h. in erster
Linie Unternehmer, sind aufgrund der Gesetzesintention zum RVG nicht im
gleichen Maße schutzwürdig. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die nicht als
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB angesehen werden. Hier kann für ein
erstes Beratungsgespräch daher durchaus eine volle Beratungsgebühr nach
dem zum RVG erlassenen Vergütungsverzeichnis beansprucht werden. Der
Gebührenrahmen der Beratungsgebühr reicht von 0,1 bis 1,0. Die tatsächliche
Höhe der Gebühren ist abhängig vom Gegenstandswert.
Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 RVG kann auch eine unterhalb dieser gesetzlichen
Gebühr liegende Pauschalvergütung angeboten werden, soweit hierbei ein
angemessenes Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des
Anwaltes gewahrt bleibt.
„Fragen kostet nichts“
Die Frage nach den entstehenden Kosten einer möglichen Beratung kostet in
der Tat nichts. Wenn Sie unverbindlich die ggf. anfallenden Kosten einer
Rechtsberatung erfahren möchten, können Sie uns jederzeit gerne ein Mail
oder ein Fax mit Sachverhalt, den zu stellenden Fragen sowie der Bitte um
Mitteilung der entstehenden Kosten senden. Diese werden Ihnen dann
gleichermaßen per Mail oder Fax mitgeteilt. Sollte von Ihnen keine Bitte
um Mitteilung der entstehenden Kosten geäußert werden, müssen wir davon
ausgehen, dass es sich um eine verbindliche, d.h. vergütungspflichtige,
Beratungsanfrage handelt.
Schon der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Frage, ob ein
vergütungspflichtiger Anwaltsvertrag vorliegt oder nicht, unter
Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles anzunehmen ist, dass
Derjenige, der die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch nimmt, ihn
auch in dieser Eigenschaft beauftragen will, da er erwartet, dass der Rechtsanwalt
bei seiner Tätigkeit die rechtlichen Interessen des Auftraggebers
wahrnehmen werde.
Haben Sie rechtliche Fragen, können wir diese nur dann beantworten, wenn
Sie uns Ihre vollständige Anschrift, d.h. Vor- und Nachname, Straße sowie
Postleitzahl und Wohnort angeben. Bei wichtigen Terminsachen, z.B. wenn
eine Ihnen gesetzte Frist bald abläuft, fragen Sie bitte vorher an, ob
eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist oder ob z.B.
bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.
Ihre Fragen können Sie jederzeit per E-Mail an kanzlei@rae-hoss.de oder
an folgende Anschrift senden:
Rechtsanwälte Hoß
Anemonenweg 1
50858 Köln-Junkersdorf
Telefax: 0221/8206266.
Weitere Informationen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz finden Sie hier.
|
|
Der Rechtsanwalt Dr. Axel Hoß ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln.
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland
verliehen.
Hier finden Sie gemäß § 6 des Teledienstgesetzes die geltenden Gebühren-
und Berufsordnungen. Benutzen Sie die hier aufgeführten Links um die
vollständigen Texte einzusehen.
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
Fachanwaltsordnung
BRAGO-
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
RVG -
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Nutzungsbedingungen:
Die Inhalte (Text- und Bildmaterial) werden Internet-Nutzern
ausschließlich zum privaten, eigenen Gebrauch zur Verfügung gestellt.
Jede gewerbliche Nutzung der Inhalte dieses Online-Angebotes ist
unzulässig.
Haftung für Links:
Durch das Urteil vom 12. Mai 1998 "Haftung für Links" (312
O 85/98) hat das Landesgericht Hamburg entschieden, dass man durch die
Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu
verantworten hat, also haftbar gemacht werden kann; dieses kann dadurch
verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hoß distanziert sich hiermit ausdrücklich von
allen Inhalten sämtlicher gelinkter Seiten auf www.rae-hoss.de und
verweist darauf, dass sie weder Einfluss auf Gestaltung und Inhalte der
gelinkten Seiten hat noch sich diese Inhalte zu eigen macht.
|