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Rechtsanwälte Hoß
Anemonenweg 1

50858 Köln-Junkersdorf

Telefon: 0221 8206264
Telefax: 0221 8206266

mailto:kanzlei@rae-hoss.de

Kosten der anwaltlichen Rechtsberatung

„Was nichts kostet, taugt auch nichts“
Diesem volkstümlichen Sprichwort ist teilweise Recht zu geben, da natürlich Anwälte immer wieder unverbindliche Gefälligkeitsäußerungen zu einem bestimmten Sachverhalt geben, hierfür aber nach § 675 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht haften.

Gerade im Bereich der qualifizierten Rechtsberatung muss der Rat- und Rechtssuchende aber eine Gewährleistung dafür haben, dass die ihm erteilte Rechtsauskunft auch richtig ist. Daher werden Rechtsanwälte für verbindliche Rechtsauskünfte auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) honoriert, da die Haftungskosten durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt wird. Zur Begleichung dieser Versicherungsprämie werden dabei natürlich auch die erhobenen Rechtsanwaltsgebühren verwandt.

Gemäß dem RVG liegt die Gebühr bei einer Erstberatung bei einem Verbraucher bei höchstens 190,- € zzgl. eventueller Auslagen und der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, abhängig vom Gegenstandswert und dem voraussichtlichen Beratungsaufwand. Diese Gebührenkappung gilt jedoch nur bei einem ersten Beratungsgespräch mit einem Mandanten, der gleichzeitig Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Nichtverbraucher, d.h. in erster Linie Unternehmer, sind aufgrund der Gesetzesintention zum RVG nicht im gleichen Maße schutzwürdig. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB angesehen werden. Hier kann für ein erstes Beratungsgespräch daher durchaus eine volle Beratungsgebühr nach dem zum RVG erlassenen Vergütungsverzeichnis beansprucht werden. Der Gebührenrahmen der Beratungsgebühr reicht von 0,1 bis 1,0. Die tatsächliche Höhe der Gebühren ist abhängig vom Gegenstandswert.

Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 RVG kann auch eine unterhalb dieser gesetzlichen Gebühr liegende Pauschalvergütung angeboten werden, soweit hierbei ein angemessenes Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwaltes gewahrt bleibt.



„Fragen kostet nichts“
Die Frage nach den entstehenden Kosten einer möglichen Beratung kostet in der Tat nichts. Wenn Sie unverbindlich die ggf. anfallenden Kosten einer Rechtsberatung erfahren möchten, können Sie uns jederzeit gerne ein Mail oder ein Fax mit Sachverhalt, den zu stellenden Fragen sowie der Bitte um Mitteilung der entstehenden Kosten senden. Diese werden Ihnen dann gleichermaßen per Mail oder Fax mitgeteilt. Sollte von Ihnen keine Bitte um Mitteilung der entstehenden Kosten geäußert werden, müssen wir davon ausgehen, dass es sich um eine verbindliche, d.h. vergütungspflichtige, Beratungsanfrage handelt.

Schon der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Frage, ob ein vergütungspflichtiger Anwaltsvertrag vorliegt oder nicht, unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles anzunehmen ist, dass Derjenige, der die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch nimmt, ihn auch in dieser Eigenschaft beauftragen will, da er erwartet, dass der Rechtsanwalt bei seiner Tätigkeit die rechtlichen Interessen des Auftraggebers wahrnehmen werde.

Haben Sie rechtliche Fragen, können wir diese nur dann beantworten, wenn Sie uns Ihre vollständige Anschrift, d.h. Vor- und Nachname, Straße sowie Postleitzahl und Wohnort angeben. Bei wichtigen Terminsachen, z.B. wenn eine Ihnen gesetzte Frist bald abläuft, fragen Sie bitte vorher an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist oder ob z.B. bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen.

Ihre Fragen können Sie jederzeit per E-Mail an kanzlei@rae-hoss.de oder an folgende Anschrift senden:

Rechtsanwälte Hoß
Anemonenweg 1
50858 Köln-Junkersdorf
Telefax: 0221/8206266.

Weitere Informationen zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz finden Sie hier.

Wichtige Hinweise



Der Rechtsanwalt Dr. Axel Hoß ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln.

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Hier finden Sie gemäß § 6 des Teledienstgesetzes die geltenden Gebühren- und Berufsordnungen. Benutzen Sie die hier aufgeführten Links um die vollständigen Texte einzusehen.


BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung


BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte


Fachanwaltsordnung


BRAGO- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte

RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz


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